Anbau

Nach der Vorplanung ist ein durchdachter Entwurf die Grundlage für die zum Anbau notwendige Genehmigungsplanung und Abstimmung mit der Baubehörde. Die Architektin ist Mitglied der Bayerischen Architektenkammer und reicht mit dieser Qualifikation einen Antrag zur Baugenehmigung zusammen mit aussagekräftigen Planunterlagen ein.

Im Stadtgebiet von München ist die Lokalbaukommission zuständig. In kleineren Gemeinden gibt es ein Baubüro, das den Bauantrag später zur Prüfung an das Landratsamt weiterleitet. Auch für einen Anbau darf -wie bei einem Neubau- der Baubeginn erst nach erfolgter Genehmigung der Pläne erfolgen. Angebaut wird dort, wo der Bebauungsplan und die Abstandsflächengesetze der Bauordnung es erlauben und wo im Grundriss eine Erweiterung sinnvoll ist. In Gestaltung und Materialwahl bezieht sich die Planung auf das Bestandsgebäude oder wird im bewussten Kontrast zu dem vorhandenen Gebäde entwickelt. Diese Entscheidung treffen der Bauherr und die Architektin in ausführlicher Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Nachbarbebauung.

Eine moderne und zeitgemäße Formensprache, sinnvolle Raumzusammenhänge und kurze Verkehrswege sind Teil der Planungsleistung. Belichtung und Belüftung werden genauso konzipiert wie die Verwendung erneuerbarer Energien oder der Einsatz von Geothermie.

Die Architektin unterstützt den Bauherren bei der Vergabe der Aufträge an möglichst lokal ansäßige Bauhandwerker und überwacht die Bauausführung. Als Bestandteil der Bauleitung werden auch Details vor Ort mit den Handwerkern besprochen und so kann eine gute Realisierung der Werkplanung garantiert werden.